IHRE FRAGEN

Eine Aufnahme in die Warteliste ist auch längerfristig jederzeit möglich. Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen nach telefonischer Absprache gerne zur Verfügung. Eine Besichtigung des Hauses ist prinzipiell möglich, aktuell bestehen jedoch Corona bedingte Einschränkungen.

Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir ein ärztliches Gutachten (Bestätigung zur stationären Hospizversorgung), allerdings erst, wenn die Aufnahme tatsächlich absehbar und notwendig wird. Dieses Gutachten wird durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus, den Home-Care- bzw. SAPV-Arzt oder den Hausarzt erstellt.

Wer kann im Hospiz aufgenommen werden?

In das Gemeinschaftshospiz Christophorus kann jeder Mensch aufgenommen werden, der unter einer Erkrankung leidet:

  • die fortschreitend verläuft und bereits ein spätes Stadium erreicht hat,
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und nur eine palliativ-medizinische Behandlung möglich oder von der Patientin oder dem Patienten erwünscht ist und
  • die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten vermuten lässt.

Krankheitsbilder können dabei zum Beispiel sein:

  • fortgeschrittene Krebserkrankungen,
  • das Vollbild der Infektionskrankheit AIDS,
  • Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen,
  • der Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung.

Für wen ist das Hospiz der geeignete Ort?

Ein Hospizaufenthalt kommt in Betracht, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause für den Betroffenen nicht ausreicht, eine Krankenhausbehandlung jedoch nicht notwendig ist oder eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung aufgrund der schweren Symptomlast nicht realisierbar ist.

Die Anmeldung kann durch die Betroffenen selbst, Zugehörige, den Haus-, Fach- oder Palliativärzt:innen oder den/die behandelnden Krankenhausärzt:innen erfolgen, per Fax, E-Mail oder auch telefonisch.

Wer bezahlt den Aufenthalt im Hospiz?

Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen haben Patient:innen Anspruch auf Übernahme der Leistungen durch die Krankenkasse und die Pflegekasse.

Bei privaten Krankenversicherungen muss die Kostenübernahme vor Aufnahme geklärt werden, entweder durch die Patient:innen selbst, den Sozialdienst des zu verlegenden Krankenhauses oder die Zugehörigen bzw. Betreuer:innen.

Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden zu 95 Prozent durch die Kranken- und Pflegekasse getragen und zu 5 Prozent durch Spenden finanziert, dem Gast selbst entstehen keine Kosten.

Die Hospizarbeit ist eine spendenfinanzierte Arbeit. Je Gast und Tag benötigt das Hospiz 30 Euro an Spenden, um eine umfassende Versorgung und Behandlung anbieten zu können. Wir freuen uns über jede Spende.

Krankheitsbilder können dabei z.B. sein:

  • fortgeschrittene Krebserkrankungen,
  • das Vollbild der Infektionskrankheit AIDS,
  • Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen,
  • der Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung.

Es ist jederzeit möglich, sich für einen Hospizplatz auf eine Warteliste setzen zu lassen. Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen nach telefonischer Absprache gerne zur Verfügung. Eine Besichtigung des Hauses ist prinzipiell möglich, aktuell bestehen jedoch Corona bedingte Einschränkungen.

Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir ein ärztliches Gutachten (Bestätigung zur stationären Hospizversorgung), allerdings erst, wenn die Aufnahme tatsächlich absehbar und notwendig wird. Dieses Gutachten wird durch behandelnde Ärzt:innen im Krankenhaus, den Home-Care- bzw. SAPV-Arzt oder den Hausarzt erstellt.

Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden zu 95 % durch die Kranken- und Pflegekasse getragen und zu 5% durch Spenden finanziert, dem Gast selbst entstehen keine Kosten.

Die Hospizarbeit ist eine spendenfinanzierte Arbeit. Je Gast und Tag benötigt das Hospiz 30 € an Spenden, um eine umfassende Versorgung und Behandlung anbieten zu können. Wir freuen uns über jede Spende.

„Wenn ein Geist stirbt, wird er Mensch. Wenn der Mensch stirbt, wird er Geist.“
Novalis

LAGEPLAN

Gemeinschaftshospiz
Christophorus gGmbH

Kladower Damm 221
14089 Berlin

Telefon (030) 365 099-00

E-Mail mail@gemeinschaftshospiz.de