Fragen & Antworten
Der Begriff „Hospiz“ ist abgeleitet vom lateinischen „hospitium“: Gasthaus, Herberge, Gastfreundschaft. Im Mittelalter wurde als „Hospitium“ die rechtlich festgelegte kostenlose Beherbergung bestimmter Personen bezeichnet.
Der Begriff taucht erstmals im 4. Jahrhundert (nach Christi) auf, als christliche Orden Reisende und Bedürftige aufnahmen und versorgten. Im 18./19. Jahrhundert nahmen christliche Ordensgemeinschaften kranke und sterbende Menschen auf und versorgten diese bis zum Tode.
Als eines der ersten Hospize in der Neuzeit wurde 1967 das St. Christophers Hospiz in London von Dr. Cicely Saunders eröffnet. Von dort aus verbreitete sich der Hospizgedanke – wie wir ihn bis heute verstehen und leben – weltweit aus. Hospiz bezeichnet nicht nur einen Ort, sondern die umfassende Idee einer ganzheitlichen Versorgung schwersterkrankter Menschen.
Die anthroposophische Krankenpflege geht von einem Menschenbild aus, das neben dem körperlichen, ein seelisches und geistiges Sein des Menschen unterscheidet. Leitgedanke ist es, den Menschen als ein sich ständig entwickelndes Wesen zur verstehen und pflegerische sowie therapeutische Maßnahmen unter diesem Aspekt zu begreifen.
In der anthroposophischen Pflege ist somit das Entwickeln einer menschlichen, von Liebe, Interesse und Respekt vor der Persönlichkeit des Menschen getragenen Atmosphäre von entscheidender Bedeutung. In dieser Atmosphäre kann das Versorgen der körperlichen Bedürfnisse, das Vermitteln im menschlichen Umfeld und das Begleiten der Individualität und Spiritualität des Erkrankten erfolgen.
Unter palliativer Pflege versteht man die Betreuung eines sterbenden Menschen, wobei dessen körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Der Sterbende hat ein Recht auf einen würdevollen, schmerzfreien und friedvollen Tod, wobei eine angemessene Lebensqualität auch während des Sterbens gewährleistet sein sollte.
In einem Hospiz kann jede krankenversicherte Person aufgenommen werden, die unter einer fortschreitenden Krankheit in einem späten Stadium leidet und bei der eine Heilung ausgeschlossen ist, sodass nur noch eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwartet wird. Ein Hospizaufenthalt kommt in Betracht, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause für den Betroffenen nicht ausreicht, jedoch eine Krankenhausbehandlung nicht mehr notwendig ist.
Krankheitsbilder können dabei z. B. fortgeschrittene Krebserkrankungen, das Vollbild der Infektionskrankheit AIDS, Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen oder der Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung sein.
Zur Aufnahme benötigen wir den Personalausweis (auch abgelaufen) oder eine Ausweisbefreiung, die Krankenkassenkarte bzw. eine Bescheinigung über den Versicherungsstatus und, wenn vorhanden, die Zuzahlungsbefreiung.
Weitere notwendige Dokumente sind der letzte Arztbrief, der aktuelle Medikamentenplan, der Allergie-, Implantat-, Marcumar-, Schrittmacher-, und/oder Shunt-Pass und bei betreuten Personen der Betreuerausweis. Liegen eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag vor, benötigen wir eine Kopie. Bei Zuverlegungen aus einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ist ein Pflegeüberleitungsbogen mitzubringen. Eine Zusammenstellung der mitzubringenden Dokumente und der persönlichen Dinge erhalten Sie als PDF-Dokument im Downloadbereich. Bitte bringen Sie auch den ausgefüllten Hospiz-Fragebogen zur Aufnahme mit (ebenfalls als PDF-Dokument im Downloadbereich erhältlich).
Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen haben Patient:innen Anspruch auf Übernahme der Leistungen durch die Krankenkasse und der Pflegekasse.
Bei privaten Krankenversicherungen muss die Kostenübernahme vor Aufnahme geklärt werden; entweder durch den/die Patient*in selbst, den Sozialdienst des zuverlegenden Krankenhauses oder den/die Zugehörigen bzw. Betreuer*in.
Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden zu 95 % durch die Kranken- und Pflegekasse getragen und zu 5% durch Spenden finanziert.
Die Hospizarbeit ist eine spendenfinanzierte Arbeit. Je Patient:in und Tag benötigt das Hospiz 30 € an Spenden, um eine umfassende Betreuung und Pflege anbieten zu können. Wir freuen uns über jede Spende.
Feststehende Besuchszeiten gibt es im Gemeinschaftshospiz Christophorus nicht. Besucher sind uns jederzeit willkommen! Falls Sie einen Besuch zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit planen, bitten wir Sie vorab um eine kurze Information.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir jedoch bis auf weiteres um ein Eintreffen zwischen 11 bis 17 Uhr, da wir in diesem Zeitfenster die Corona-Testungen durchführen können.
Sind Begleitpersonen erlaubt und können Begleitpersonen übernachten?
Im Interesse unser Patient:innen ist in jedem Zimmer „Roaming-in“ möglich. Dafür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine Übernachtung ist auch in unserem Gästezimmer (Campus Havelhöhe, Haus 9) möglich. Die Reservierung erfolgt telefonisch (Tel.: 365099230) oder per E-Mail: reservierung@gemeinschaftshospiz.de ). Die Übernachtungsgebühr beträgt 25 € pro Nacht. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt. Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort gegen Quittung.
Übernachtende Angehörige können sich nach Absprache am Frühstücks- bzw. Abendbuffet bedienen. Dafür erbitten wir eine Spende von ca. 3 € pro Mahlzeit in unsere „Kasse des Vertrauens“ in der Küche.
Die Haltung von Tieren ist im Hospiz nicht gestattet. Nach individueller Absprache mit dem Personal bzw. der Leitung ist der Besuch eines Patienten mit einem Haustier möglich. Dazu muss vor Ort eine Haftungserklärung vom Tierhalter:in unterschrieben werden.
Unsere Therapeutin Carola Fausch und die Sozialdienstmitarbeiterin Nicole Pohanka bieten auf Wunsch individuelle Gespräche an. Sie können am Empfangstresen ein Formular mit Ihrer Telefonnummer und Terminvorschlägen ausfüllen. Frau Fausch und Frau Pohanka kommen dann direkt ohne weitere Aufforderung auf Sie zu. Gerne können Sie auch der zuständigen Pflegefachkraft Ihren Gesprächswunsch mitteilen.
Im Hospiz arbeiten keine angestellten Ärzt:innen. Wir kooperieren mit niedergelassenen SAPV-Ärzt:innen (SAPV: Spezielle Ambulante Palliative Versorgung), die über sehr viel Erfahrung im Umgang mit onkologischen Erkrankungen und palliativen Situationen sowie der anthroposophisch erweiterten Medizin verfügen. Es finden regelmäßig mehrmals in der Woche ärztliche Visiten vor Ort statt.
Auf Wunsch kann Ihre Behandlung im Hospiz selbstverständlich auch durch Ihren bisherigen Hausarzt/Hausärztin begleitet werden.
Das Hospiz und das Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe sind Mitglied im „Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen“. In den Räumlichkeiten des Hospizes (wie auch des Gemeinschaftskrankenhauses) ist das Rauchen nicht gestattet. Das Rauchen wird ausschließlich an einer der „Raucherinseln“ auf dem Außengelände toleriert. Diese sind an den Schirmen erkennbar. Die Patient:innen, die rauchen möchten, können hierzu mit ihren Angehörigen und Besuchern ins Freie gehen.
Ja. Das notwendige Benutzer- und Passwort wird den Patient:innen zur Verfügung gestellt.
Die Telefonnutzung ist im Hospiz kostenlos. Verbindungen ins Ausland werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
Nur in Ausnahmefällen und in sehr begrenztem Rahmen können vor Ort kleine Mengen Wäsche gewaschen und getrocknet werden. Dafür erheben wir eine Gebühr von 5 € pro Waschgang (Trockner inklusive).
Nach Absprache können einzelne kleine Möbelstücke mitgebracht werden, die von den Zugehörigen nach dem Aufenthalt schnellstmöglich abgeholt werden müssen. Wandschmuck kann nur an den fest installierten Haken befestigt werden.